Rollstuhl-Schiebehilfe von der Krankenkasse erstatten lassen

Wenn eine Person im Rollstuhl und ihre Begleitperson körperlich so eingeschränkt sind , dass sie den Rollstuhl schwer bewegen können, bietet sich eine elektrische Schiebehilfe für den Rollstuhl an. Dasselbe gilt, wenn die Begleitperson nicht genug Kraft besitzt, um den Rollstuhl mit Insasse den Berg hinauf- oder hinunterzuschieben.

 

Mit einer elektrischen Schiebehilfe können Sie selbst längere Strecken sicher und ohne Kraftanstrengung zurücklegen. Aber wird eine Rollstuhl-Schiebehilfe von der Krankenkasse bezahlt? Hier gehen wir darauf ein, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und was Sie tun können, damit Ihr Antrag erfolgreich ist.

In aller Kürze

  • Brems- und Schiebehilfen besitzen einen elektrischen Motor und lassen sich an einem Rollstuhl befestigen. So werden Begleitpersonen beim Schieben unterstützt.
  • Als Hilfsmittel müssen sie von den Krankenkassen erstattet werden. Entscheidend ist, dass die Notwendigkeit nachgewiesen wird.
  • Im Antrag auf Erstattung spielt vor allem die körperliche Verfassung der Begleitperson(en) eine wesentliche Rolle.

Was ist eine elektrische Brems- und Schiebehilfe?

Um einen Rollstuhl zu schieben und zu bremsen, sind viel Kraft und Konzentration nötig. Besonders bei längeren Spaziergängen, an Steigungen oder bergab kommen Begleitpersonen ohne Hilfe schnell an ihre Leistungsgrenze. Schiebe- und Bremshilfen für Rollstühle werden an einen manuellen Rollstuhl angedockt. Ihr Elektromotor schiebt den Rollstuhl konstant mit der gewünschten Geschwindigkeit an. Die Begleitperson braucht den Rollstuhl nur noch zu lenken.

Rollstuhl-Schiebehilfen halten die voreingestellte Geschwindigkeit bei Fahrten in der Ebene oder bergauf bequem ein. Schiebe- und Bremshilfen wie das viamobil tun dies sogar bei Fahrten bergab. So muss die Begleitperson den Rollstuhl nicht zusätzlich abbremsen.

In der Regel können Sie elektrische Schiebehilfen mit wenigen Handgriffen am Rollstuhl befestigen. Sobald Sie sie entfernen, lässt sich der Rollstuhl manuell bedienen.

Die Vorteile: Dank einer elektrischen Brems- und Schiebehilfe ist nur einMinimum an Kraftaufwand nötig, um einen Rollstuhl zu bewegen.

Wie können Sie eine elektrische Brems- und Schiebehilfe nachrüsten?

Schiebehilfen für Rollstühle gibt es in verschiedenen Ausführungen. Wichtig ist, dass beides zusammenpasst. Das viamobil von Alber beispielsweise ist mit jedem Rollstuhltyp kompatibel, solange Sie die entsprechende Halterung am Rollstuhl befestigen.

Achten Sie außerdem auf andere wichtige Eigenschaften. Manche Brems- und Schiebehilfen lassen sich zusammenfalten und besonders platzsparend lagern. In der Bedienung gibt es ebenfalls Unterschiede.

Rollstuhl-Schiebehilfe und Krankenkasse – wichtige Informationen zur Erstattung

Eine elektrische Brems- und Schiebehilfe ist ein Hilfsmittel, das von den Krankenkassen bezahlt wird. Ausschlaggebend dafür ist, wie bei Rollstühlen selbst, dass das Hilfsmittel notwendig ist. Wir haben ein paar Tipps, wie Sie bei der Erstattung vorgehen.

So stellen Sie einen Antrag auf Erstattung

Gehen Sie folgendermaßen vor, wenn Sie eine elektrische Brems- und Schiebehilfe beantragen:

  1. Holen Sie sich ein Rezept bzw. eine ärztliche Verordnung bei Ihrem Arzt. Entscheidend ist, dass darin genau aufgeführt wird, warum die Person im Rollstuhl eine elektrische Schiebehilfe braucht. Auf Beispiele für eine Begründung gehen wir noch ein.
  2. Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  3. Eventuell schickt diese den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) zu Ihnen, damit dieser die Notwendigkeit des Hilfsmittels überprüft.
  4. Die Kasse prüft den Antrag und genehmigt ihn oder lehnt ihn ab.

Unser Hilfsmittelwegweiser fasst alle wichtigen Schritte bei der Beantragung von Mobilitätshilfsmitteln zusammen.

Ein abgelehnter Antrag ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. In manchen Fällen ist ein zweiter Anlauf notwendig . Sie brauchen dabei Unterstützung? Schreiben Sie uns gerne eine Mail an endkundenbetreuung@alber.de.

Warum (und wann) Krankenkassen Schiebehilfen zahlen müssen

Dass Krankenkassen eine elektrische Brems- und Schiebehilfe zahlen müssen, wenn sie nötig ist, haben Gerichte in der Vergangenheit bestätigt.

Ein wichtiges Urteil in diesem Zusammenhang fällte das Sozialgericht Frankfurt im Jahr 2013.

Der Hintergrund: Bei der Klägerin handelte es sich um ein 6-jähriges Mädchen mit einer schweren Entwicklungsstörung. Von der Krankenkasse hatte sie einen mechanischen Kinderaktivrollstuhl zur Verfügung gestellt bekommen. Die Kostenübernahme für eine elektrische Brems- und Schiebehilfe hatte die Kasse abgelehnt, weil die Mutter den Rollstuhl im näheren Umfeld bewegen könnte. Allerdings litt diese unter schweren Wirbelsäulenproblemen. Der Vater war als schwerbehindert anerkannt.

Das Sozialgericht Frankfurt verpflichtete die Krankenkasse dazu, die Kosten für die Brems- und Schiebehilfe zu übernehmen. Ein zentrales Argument in diesem Zusammenhang war, dass das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums ein Grundbedürfnis sei. Dazu gehören zum Beispiel Spaziergänge, das Erledigen von Alltagsgeschäften oder der Besuch von Ärzten Therapeuten und Schule. Außerdem müsse die Tochter eine Wahl haben, wer ihren Rollstuhl schiebe, und dürfe nicht allein auf die Mutter angewiesen sein.

Tipps für die Formulierung des Antrags

Aus dem oben genannten Beispiel werden schon ein paar Dinge deutlich, auf die es in Erstattungsanträgen ankommt.

Achten Sie besonders auf Folgendes:

  • Krankenkassen entscheiden in der Regel zunächst nach Aktenlage, ohne Ihr Umfeld zu kennen. Führen Sie deshalb so genau wie möglich aus, warum in Ihrem Fall eine Brems- und Schiebehilfe notwendig ist.
  • Machen Sie deutlich, warum die betreffende Pflegeperson den vorhandenen Rollstuhl nicht oder kaum bewegen kann. Dies heißt nicht, dass die Person nicht mehr selbst gehen kann.  
  • Achten Sie darauf, dass die Krankenkasse nicht von einer beliebigen Pflegeperson, sondern derjenigen in Ihrem speziellen Fall ausgeht.

 

Unter den richtigen Voraussetzungen klappt die Erstattung von Brems- und Schiebehilfen

In vielen Fällen leisten elektrische Schiebe- und Bremshilfen einen wesentlichen Beitrag zu mehr Lebensqualität. Oft stellen sie sogar die einzige Möglichkeit für eine Person im Rollstuhl und ihre Begleitperson dar, regelmäßig längere Strecken zurückzulegen. In einem solchen Fall müssen die Krankenkassen das Hilfsmittel bezahlen. Allerdings ist dafür entscheidend, dass Sie die oben genannten Punkte in Ihrem Antrag beachten und sich bei Bedarf kompetente Beratung holen.

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Tipps zur Erstattung