Elektrischer Rollstuhl und Krankenkasse

Unter bestimmten Voraussetzungen trägt ein elektrischer Rollstuhl entscheidend zu mehr Lebensqualität bei. Aber wie sieht es mit den Kosten aus?

 

Hier gehen wir darauf ein, wann die Krankenkasse einen elektrischen Rollstuhl bezuschusst, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und auf was Sie bei der Beantragung unbedingt achten sollen. Außerdem erfahren Sie, was Sie tun können, wenn ein Antrag abgelehnt wird. Denn auch in diesem Fall sind Sie nicht machtlos.

In aller Kürze

  • Elektrische Rollstühle sind Hilfsmittel und werden von der Krankenkasse bezuschusst.
  • Für eine Zuzahlung müssen Sie einen Antrag stellen. Die Begründung Ihres behandelnden Arztes ist ausschlaggebend für die Erfolgsaussichten.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen.

Wie teuer ist ein elektrischer Rollstuhl?

Wie viel ein elektrischer Rollstuhl kostet, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel der Ausstattung oder eventuellen Zusatzfunktionen. Auch ob es sich um einen Rollstuhl für drinnen, für draußen oder für beides handelt oder ob Sie einen faltbaren elektrischen Rollstuhl möchten, spielt eine Rolle.

Gut zu wissen: In der Regel sind elektrische Rollstühle teurer als manuell angetriebene Modelle. Das betrifft nicht nur die Anschaffungskosten. Langfristig kommen zum Beispiel die Kosten für den Strom oder die Wartung hinzu.

Zahlt die Krankenkasse für meinen elektrischen Rollstuhl?

Ein elektrischer Rollstuhl ist ein Hilfsmittel und wird von den Krankenkassen bezuschusst. Im Idealfall zahlen Sie nur eine Zuzahlung von maximal 10 Euro.

Entscheidend dafür ist, dass Sie einen elektrischen Rollstuhl brauchen und dies ausreichend nachweisen. Je genauer die Begründung ausfällt, desto höher stehen Ihre Chancen, dass Ihr Antrag im ersten Anlauf Erfolg hat.

So beantragen Sie Ihren elektrischen Rollstuhl

Um einen elektrischen Rollstuhl zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor.

  1. Zunächst brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Darin sollte der Arzt so genau wie möglich ausführen, warum Sie einen elektrischen Rollstuhl benötigen und was für ein Modell Sie brauchen. Entsteht der Eindruck, dass ein manueller Rollstuhl für Ihre Bedürfnisse ausreicht, wird Ihr Antrag wahrscheinlich abgelehnt.

Ihr Arzt stellt Ihnen außerdem eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie einen Elektrorollstuhl fahren können.

  1. Im nächsten Schritt suchen Sie ein Sanitätshaus auf. Dort suchen Sie sich mithilfe fachkundiger Beratung einen passenden Elektrorollstuhl aus.
  2. Die Hilfsmittelnummer des Rollstuhls teilen Sie Ihrem Arzt mit, damit er sie auf Ihrer Verordnung vermerken kann.
  3. Schließlich holen Sie bei dem Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag ein und reichen diesen sowie Ihre Verordnung bei der Krankenkasse ein. Oft übernimmt das Sanitätshaus diesen Schritt für Sie.

Wichtig: Die meisten Krankenkassen arbeiten mit bestimmten Sanitätshäusern zusammen. Erkundigen Sie sich vorher, ob das in Ihrem Fall auch so ist oder ob Sie ungebunden sind.

Dann heißt es warten. In der Regel bekommen Sie innerhalb von drei Wochen einen Bescheid. Schaltet die Krankenkasse den Medizinischen Dienst ein, kann es länger dauern.

Tipp: Sanitätshäuser werden Ihnen erst einmal Rollstühle anbieten, die Ihre Krankenkasse vollständig bezahlt. Alternativ können Sie ein höherwertiges Modell aussuchen. Dann müssen Sie allerdings eine Aufzahlung leisten.

Antrag abgelehnt, was tun?

Wenn Ihr Antrag auf einen elektrischen Rollstuhl abgelehnt wurde, ist das kein Grund zum Verzweifeln. Häufig liegt dies daran, dass der Antrag nicht überzeugend genug darlegt, warum Sie auf diese Hilfe angewiesen sind. Außerdem befassen sich Sachbearbeiter im ersten Durchlauf oft nur oberflächlich mit Anträgen.

Zum Glück haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Nutzen Sie diese Chance. Lassen Sie sich noch einmal von Ihrem Arzt unterstützen und legen Sie ausführlich dar, warum Sie den Elektrorollstuhl brauchen. Reichen Sie zuerst einen Widerspruch in Form einer kurzen Mitteilung ein und dann eine ausführliche Begründung nach.

In vielen Fällen bewilligt die Krankenkasse den elektrischen Rollstuhl im zweiten Durchlauf. Kommt es wieder zur Ablehnung, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Ziehen Sie dabei aber einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate.

 

Eine gründliche Beantragung zahlt sich aus

Die Rechtslage ist klar: Wenn Sie einen elektrischen Rollstuhl brauchen, muss die Krankenkasse diesen bezuschussen. Aber diese Notwendigkeit müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt nachweisen. Schließlich stellt ein elektrischer Rollstuhl für Ihre Kasse eine Investition dar.

Wir empfehlen deshalb: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Beantragung. Lassen Sie sich beraten, auch dann, wenn Ihr Antrag im ersten Durchlauf abgelehnt wird. In der Regel ist das „Wie“ ausschlaggebend.

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