Erstattung

Zahlt die Krankenkasse meinen faltbaren Rollstuhl?

Einfach zusammenfalten und im Kofferraum transportieren oder bei Nichtgebrauch platzsparend in einer Ecke lagern: Faltbare Rollstühle sind praktisch. Aber wie sieht es mit der Kostenerstattung aus? Hier gehen wir darauf ein, wann die Krankenkasse einen faltbaren Rollstuhl bezahlt beziehungsweise bezuschusst und worauf Sie dabei achten sollten.

Lesezeit: 3 Minuten

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Zahlt die Krankenkasse meinen faltbaren Rollstuhl?

Einfach zusammenfalten und im Kofferraum transportieren oder bei Nichtgebrauch platzsparend in einer Ecke lagern: Faltbare Rollstühle sind praktisch. Aber wie sieht es mit der Kostenerstattung aus? Hier gehen wir darauf ein, wann die Krankenkasse einen faltbaren Rollstuhl bezahlt beziehungsweise bezuschusst und worauf Sie dabei achten sollten.

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In aller Kürze:

  • Ein faltbarer Rollstuhl ist ein Hilfsmittel, das von den Krankenkassen bezahlt wird.
  • Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Rezept, in dem Ihre Anforderungen genau aufgeführt sind.
  • Alternativ können Sie eine Mischfinanzierung vereinbaren.

Welchen Rollstuhl zahlt die Krankenkasse?

Nach SGB V § 33 haben Sie als versicherte Person Anspruch auf einen Rollstuhl, wenn Sie diesen brauchen.

Dabei gilt: Die Krankenkasse zahlt den Rollstuhl, den Sie benötigen. Ausschlaggebend dafür ist eine ärztliche Verordnung.

So beantragen Sie einen faltbaren Rollstuhl bei der Krankenkasse

Damit Sie am Ende den faltbaren Rollstuhl, den Sie wollen, von der Krankenkasse bezahlt bekommen, gehen Sie folgendermaßen vor:

1. Informationen einholen

Informieren Sie sich in einem ersten Schritt über Unterschiede zwischen Rollstühlen und wichtige Kriterien bei der Auswahl. Recherchieren Sie das aktuelle Angebot an Rollstühlen. Mittlerweile gibt es sogar faltbare Elektrorollstühle, die ein geringes Gewicht, einen elektrischen Antrieb und einen Klappmechanismus miteinander kombinieren. Machen Sie sich Gedanken darüber, wo und für was Sie den Rollstuhl benötigen (zum Beispiel im Außenbereich).

Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Rollstuhl Ihrer Wahl im Hilfsmittelverzeichnis steht und eine Hilfsmittelnummer besitzt. Dann ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass die Krankenkassen für die Kosten aufkommt. Ob ein Rollstuhl eine Hilfsmittelnummer hat, finden Sie ganz leicht heraus, indem Sie einen Blick in das Hilfsmittelverzeichnis werfen.

2. Arztbesuch

Der nächste Schritt führt Sie zum Arzt. Lassen Sie sich von ihm eine Verordnung beziehungsweise ein Rezept für einen Rollstuhl ausstellen. Entscheidend ist, dass dieses so detailliert wie möglich darauf eingeht, wie Ihre Mobilität eingeschränkt ist und welche Eigenschaften ein für Sie passender Rollstuhl aufweisen muss. Zum Beispiel sollte der Arzt genau ausführen, warum Sie nicht in der Lage sind, einen manuellen Rollstuhl zu fahren, und einen Elektrorollstuhl benötigen. Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt die Hilfsmittelnummer des von Ihnen bevorzugten faltbaren Rollstuhls auf dem Rezept vermerkt.

3. Sanitätshaus

In der Regel arbeiten Krankenkassen mit bestimmten Sanitätshäusern zusammen. Dann müssen Sie einem davon einen Besuch abstatten. Andernfalls können Sie sich selbst einen Anbieter aussuchen. In jedem Fall geben Sie im Sanitätshaus Ihr Rezept ab. Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag. Beides zusammen, Rezept und Kostenvoranschlag, wird an die Krankenkasse geschickt. Oft übernehmen Sanitätshäuser diesen Schritt für Sie.

4. Übernahme oder Ablehnung

Im Idealfall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den faltbaren Rollstuhl. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro.

Ihre Krankenkasse hat den Kostenvoranschlag abgelehnt? Kein Grund aufzugeben. Denn Sie haben die Möglichkeit, innerhalb einer angegebenen Frist Widerspruch einzulegen.

Dafür empfehlen wir:

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Gründen, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde.
  • Bitten Sie Ihren Arzt, die Notwendigkeit des faltbaren Rollstuhls noch einmal genau zu bescheinigen.
  • Begründen Sie in Ihrem Widerspruch so detailliert wie möglich, warum Sie das beantragte Hilfsmittel brauchen.
  • Falls der Antrag vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft worden ist, lassen Sie sich das Gutachten zukommen. So können Sie in Ihrem Widerspruch auf die Argumente darin eingehen.
  • Lassen Sie sich fachlich beraten.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Wunsch-Rollstuhl nicht im ersten Anlauf bewilligt wird. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen.

Wichtig: Die Krankenkasse prüft in der Regel, ob es ein gebrauchtes Modell gibt, das Ihren Anforderungen entspricht. Wenn ja, müssen Sie dieses nehmen. Gerade dann, wenn Sie einen Rollstuhl nur vorübergehend brauchen, können Sie ihn auch leihen. Die Krankenkasse übernimmt dann die Leihgebühr bis auf die 10 Euro Zuzahlung.

Wann eine Mischfinanzierung infrage kommt

Sie wollen einen Rollstuhl, der über das hinausgeht, was Sie brauchen? Dann können Sie sich in der Regel die Kosten mit Ihrer Krankenkasse teilen: Die Krankenkasse übernimmt den Preis für ein Standardmodell, und Sie zahlen den Rest.

Wie sieht es mit Wartung und Reparatur aus?

Rollstühle müssen regelmäßig gewartet werden. Hat die Krankenkasse Ihren faltbaren Rollstuhl gezahlt oder zahlt sie die Miete, dann kommt sie auch für Wartungen und Reparaturen auf. Wenn Ihre Krankenkasse nur einen Zuschuss im Rahmen einer Mischfinanzierung zahlt, sollten Sie eine Vereinbarung treffen.

Haben Sie Ihren Rollstuhl komplett selbst gezahlt, sind Sie auch für die Wartungs- beziehungsweise Reparaturkosten zuständig.

 

Fazit: Detaillierte Anträge sind entscheidend

Nicht immer klappt es im ersten Anlauf mit dem eigenen Wunschmodell. Aber wenn Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt ausführlich begründen, warum Sie einen bestimmten faltbaren Rollstuhl brauchen, stehen die Chancen gut, dass die Krankenkasse diesen zahlt. Sprechen Sie sich mit Ihrem Arzt ab und lassen Sie sich im Sanitätshaus beraten. Nehmen Sie sich Zeit, um eine Lösung zu erhalten, mit der Sie langfristig mehr Lebensqualität genießen. Es lohnt sich.

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