Einfach beantragt: einfach mobil.
So einfach bekommst du deine Mobilitätshilfe von Alber.
In 5 Schritten zum Alber-Produkt.
Einfach mobil: das Motto von Alber ist auch bei der Beantragung deines Hilfsmittels Programm. Denn was auf den ersten Blick kompliziert wirkt, ist mit unserer Hilfe deutlich einfacher. Ein erster Blick auf den 5-Punkte-Plan zeigt dir, wie es mit der vollständigen Erstattung deines Alber-Produkts durch die Krankenkasse klappt. Alles Details findest du im Hilfsmittelwegweiser-PDF, das du dir auch herunterladen kannst.
01 // Finde das richtige Produkt
Am besten durch eine Beratung und Produktvorführung bei dir zu Hause. Vereinbare gleich einen Termin mit unseren Hilfmittelberater:innen – die können dir vor Ort. Du möchtest dich direkt bei einem unser rund 1.200 Santätshauspartnern informieren? Dann nutze einfach unsere Fachhändlersuche.

02 // Rezept und Kostenvoranschlag
Lasse dir nach der Entscheidung für dein Hilfsmittel ein Rezept von deinem Haus- oder Facharzt ausstellen – am besten gleich mit der richtigen Produktbezeichnung (z.B. viamobil V25) . Das Sanitätshaus macht daraufhin einen Kostenvoranschlag und reicht diesen bei deiner Krankenkasse ein. Im Anschluss erfährst du, ob du ein neues oder generalüberholtes, aber in jedem Falle technisch einwandfreies Alber-Produkt erhältst.

03 // Erstattung durch die Krankenkasse
Nicht immer können die Krankenversicherungen die medizinische Notwendigkeit des beantragten Hilfsmittels alleine entscheiden. Daher kann es sein, dass die Krankenkasse weitere Informationen anfordert oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Vor-Ort-Überprüfung einsetzt.
Sollte es mit der Bewilligung des Kostenvoranschlages eines Alber-Produktes Probleme geben, unterstützen wir dich gerne mit nützlichen Ratschlägen. Wende dich hierzu einfach an deinen Ansprechpartner von Alber, deinen Sanitätsfachhändler oder unsere Endkundenbetreuung unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 1224567. Wir unterstützen dich gern und helfen dir, alles erfolgreich abzuwickeln.
04 // Mögliche Selbstkostenbeiträge
Zuzahlung
Diese beträgt für jedes Hilfsmittel mindestens 10 % des Kostenübernahmebetrags durch die Krankenkasse, jedoch maximal 10 Euro.
Eigenanteil
Dieser wird für Hilfsmittel erhoben, die nicht nur dem Behinderungsausgleich oder der Krankenbehandlung dienen (z.B. orthopädische Schuhe oder zugerüstete Autokindersitze).
Wirtschaftliche Aufzahlung
Bei Hilfsmitteln, die über die Leistungspflicht der Krankenkassen hinausgehen, kann man diese durch eine “wirtschaftliche Aufzahlung” dennoch bekommen.

05 // Lieferung und Service
Damit du von Anfang an “einfach mobil” bist, erklärt dein Sanitätsfachhändler bei Auslieferung alle Funktionen deines Produktes.
Aber auch danach sind wir immer für dich da! Unser kompetenter Kundenservice unterstützt dich mit qualifizierter Beratung, zuverlässiger Abwicklung und effizienter Logistik. So profitierst du u.a. von unserem 48 Stunden Mobilitäts-Service, dem 24 Stunden Ersatzteil-Service und unserem 5 Tage Reparatur-Service. Das ist Service: powered by Alber.

Gut zu wissen: Der gesetzliche Anspruch auf Hilfsmittelversorgung.
Im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) regelt § 33 den Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese dazu dienen:
den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern
einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
eine Behinderung auszugleichen
Entscheidend ist, dass das Hilfsmittel der behinderten Person dadurch zugute kommt, dass die Auswirkungen der Behinderung behoben oder gemildert werden – selbst wenn dies dadurch geschieht, dass die Pflege durch Dritte erleichtert wird.
Dein Weg zum Hilfsmittel – einfach erklärt.
Wir beraten dich, welches Produkt am besten passt. Unsere Hilfsmittelberater im Außendienst führen gerne unsere Produkte kostenlos und unverbindlich bei dir zu Hause vor und informieren dich über die Handhabung.