Der Fall sorgte in den einschlägigen Medien für Schlagzeilen:
Eine mobilitätseingeschränkte Frau wollte ihren Anspruch auf ein Treppensteigegerät vor Gericht durchsetzen und scheiterte in letzter Instanz vor dem Bundessozialgericht. Herausgekommen ist ein Präzedenzfall, der bei kritischer Betrachtung gar keiner ist. Die Folgen für eine Vielzahl Betroffener sind unerfreulich.
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Auszug aus der Zeitschrift Rehatreff 3/2011





